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Personenbezogene Ausdrücke in diesem Schreiben umfassen Männer und Frauen gleichermaßen
Sehr geehrter Herr Dipl.Ing. Dr. Pölzl,
sehr geehrte Damen und Herren,
die österreichische Post AG wirbt noch immer mit Service, Dienstleistungen für Kunden. Vor einem Jahr, am 24.10.2021, übermittelte ich das erste Schreiben indem ich mitteilte:
Mit 29.10.2021 erhielt ich folgendes E-Mail von der Leitung Kundenservice:
„Wir bedauern außerordentlich, dass es Grund zur Beanstandung gibt. Vorweg bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Dies entspricht nicht im Geringsten jenen hohen Qualitätsansprüchen, die wir an uns selbst stellen und die wir bestrebt sind, täglich zu erfüllen.
Nach Erhalt Ihrer Nachricht haben wir die zuständigen Verantwortlichen der Briefzustellung umgehend darüber in Kenntnis gesetzt und um Recherche sowie Stellungnahme ersucht. Als Maßnahme wurde die Zustellerin noch einmal eingehend auf unsere Qualitätskriterien sowie auf eine ordnungsgemäße Brief- und Paketzustellung hingewiesen. Die leitenden Kolleg*innen werden alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, dass die Zustellqualität in der für Sie gewohnten Qualität bestehen bleibt.
Bitte beachten Sie, dass nicht nur die österreichische Post AG Werbesendungen zustellt, sondern auch andere Zustelldienste. Die Zustellerin wurde aber selbstverständlich neuerlich über Ihren Werbeverzichtsaufkleber informiert. Bezüglich der Gemeindezeitung können wir Ihnen mitteilen, dass die Verantwortlichen bereits Zugangskontrollen durchführen, um eine lückenlose Zustellung zu gewährleisten und auch in Kontakt mit der Gemeinde stehen.
Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle für Ihre Hinweise zu diesen Umständen, da diese uns die Möglichkeit bieten dort zu intervenieren, wo es vonnöten ist. Der vorliegende Fall hat uns auch aufgezeigt, worauf wir im Detail, vor allem in der Schulung und Betreuung unserer Mitarbeiter*innen der Briefzustellung achten, beziehungsweise welche Schritte wir einleiten müssen, um einer Wiederholung der von Ihnen geschilderten Vorfälle entgegenzuwirken.
Wir sind zuversichtlich, dass es künftig keinerlei Gründe mehr zur Beanstandung geben wird. Sollte es wider Erwarten neuerlich zu Problemen kommen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.“
Eine Woche später erhielt ich ein Poststück, welches an einen Einwohner der Nachbargemeinde gerichtet war. Und dies war nicht die einzige Falschzustellung.
Die Gemeindezeitschrift kann ich größtenteils noch immer selbst vom Gemeindeamt abholen. Im Gegensatz dazu wird teilweise die Reklame, versehen mit der Aufschrift „zugestellt durch die österreichische Post“ doppelt eingeworfen, trotz des Aufklebers, daß Reklame unerwünscht ist.
Seit Jahrzehnten schreibe ich meiner Tante in der Hellwagstraße in Wien ein Billett zum Geburtstag und zu Weihnachten. Anfang Dezember 2021 gab ich die Weihnachtswünsche, (Namen und Adresse sind gleichgeblieben) auf. Als wir zu Weihnachten telefonierten, war das Billett noch immer nicht angekommen. Im Februar 2022, 3 Monate später, bekam ich es mit dem Vermerk „Anschrift ungenügend“ retouniert. Wir kamen überein, die Wünsche in Zukunft ohne Post, sondern telefonisch zu übermitteln.
Am 2.10.2022 fanden im Burgenland die Gemeinderatswahlen statt. Am 9.10.2022 die Wahl des Bundespräsidenten. Seit meine Gattin und ich hier wohnen (25 Jahre) erhielten wir die amtlichen Mitteilungen zu der jeweiligen Wahl am selben Tag. Bei der BP-Wahl erhielt meine Gattin diese Mitteilung am 19.9.2022. Als ich eine Woche später die Mitteilung noch immer nicht erhalten habe, nahm ich Verbindung mit dem Gemeindeamt auf, wo mir eine Teilnahme an der Wahl ohne amtliche Mitteilung zugesichert wurde. In der KW 40 erhielt ich diese Mitteilung und andere Poststücke, aber diese wurden nicht in den Briefkasten hinterlegt, sondern obenauf und mit einem Stein beschwert. Danke an den Briefträger, denn an diesem Tag regnete es.
Am 10.10.2022 kam ich mit dem PKW nachhause, muß aber auf der Straße anhalten, da ich die Einfahrt nicht vollständig aufmachen konnte. Der Briefträger brachte die Post zwischen den Stäben der Einfahrtstüre an (s. Bild unten).
Wie jedes Jahr ist in der Gemeinde eine Fotoausstellung. Ich machte ein Panoramafoto aus 5 Bildern und für den Ausdruck beauftragte ich die Firma fotospeed in Wien. Dieser FineART-Druck kostet Eur 64,00 und der Postversand Eur 14,90. Da ich den Postversandt bezahle, bin ich der „Kunde“, mit dem der Briefträger folgendermaßen umgeht. Wir waren den ganzen Nachmittag im Haus, die Klingel funktioniert, der Briefträger hat NICHT angeläutet, sondern diesen FineART-Druck folgendermaßen „zugestellt“: (s. Bild unten)
In dem Schreiben der österreichischen Post AG – Kundenservice wird im 2. Absatz folgendes angegeben:
„Die leitenden Kolleg*innen werden alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, dass die Zustellqualität in der für Sie gewohnten Qualität bestehen bleibt.“
Nach einem Jahr kann ich nur zustimmen, „diese Qualität“ ist bestehen geblieben und wertlos.
Und alle anderen Punkte, welche in dem Antwortschreiben vom 29.10.2021 (s.o.) angeführt wurden, sind ebenfalls nichts wert.
Ich habe einige Fragen:
Wer haftet, wenn dieses Paket abhanden kommt?
Wer haftet, wenn dieses Paket z.B. durch Regen so durchnäßt wird, daß der Inhalt kaputt ist?
Ist der Briefträger so arrogant (oder soll ich zu ungebildet oder dumm sagen) um zu klingeln, bzw. bei Abwesenheit eine Nachricht für die Abholung beim Postamt zu hinterlegen?
Hochachtungsvoll
Walter Kruckenfellner
21. Oktober 2022